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Sanierungsfahrpläne

Der Sanierungsfahrplan ist Teil des "Erneuerbare-Wärme-Gesetzes", kurz EWärmeG in Baden-Württemberg. Der Sanierungsfahrplan bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ein Beratungsinstrument, das Maßnahmen aufzeigt eine Immobilie energieeffizient zu betreiben.

Das ERNEUERBARE-WÄRMEGESETZ (EWÄRMEG) ist seit 11. März 2015 in Kraft. Kerninhalt dieses neuen Gesetzes ist, dass seit Juli 2015 modernisierte Heizanlagen 15 % der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen müssen oder passende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun aber mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen. Eine teilweise Erfüllung ist mit dem sogenannten Sanierungsfahrplan möglich.

Analyse des Ist-Zustands.
Den Anforderungen des EWärmeG entsprechend wird direkt am Objekt eine Analyse des aktuellen Zustands des Gebäudes erstellt. Diese Analyse dient als Grundlage für Vorschläge für die energetische Sanierung des Gebäudes. Bestandteile eines Sanierungsfahrplans können u.A. sein:
- Austausch des Heizkessels
- Dämmung der Außenhülle des Gebäudes
- Austausch von Fenstern und Türen

Keine Pflicht - aber eine Option.
Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist zwar nicht Pflicht im Sinne des EWärmeG, jedoch stellt es für den Hausbesitzer eine Teilerfüllungsoption dar, welche mit 5 % angerechnet wird. Dadurch reduzieren sich weitere energetische Maßnahmen auf nur noch 10 %.

Der Portfolio-Sanierungsfahrplan.
Für mehrere Wohngebäude gilt ein sogenannter Portfolio-Sanierungsfahrplan. Dafür wird ein Sanierungsfahrplan für ein ähnliches in Baden-Württemberg gelegenes Typgebäude erstellt, der dann auf die jeweils anderen Gebäude gleichen Typs übertragen wird. Der Portfolio-Sanierungsfahrplan gilt dann für alle Gebäude, die einem Typgebäude zugeordnet wurden.

Fahrplan für Nichtwohngebäude.
Umfangreicher und aufwändiger ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Nichtwohngebäude. Dieser muss zusätzlich die Themen Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung beinhalten. Jedoch ist der Sanierunsfahrplan für Nichtwohngebäude durchaus eine Option, um die Auflagen das EWärmeG vollständig zu erfüllen.

Kosten eines Sanierungsfahrplanes.
Der Sanierungsfahrplan ist eine relative günstige Möglichkeit, die Auflagen des EWärmeG zur erfüllen: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 Euro. Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan bei einem Nichtwohngebäude mit vereinfachtem Berechnungsverfahren belaufen sich auf 3.000 und 6.000 Euro. Für andere Nichtwohngebäude ist mit Kosten von etwa 3.000 bis 8.000 Euro je Nutzungseinheit zu rechnen. Im Vergleich zu den Kosten für die Erfüllung der verbleibenden 10 Prozent, sollte man daher unbedingt die Möglichkeit der Ausstellung eines Sanierungsfahrplanes in Anspruch nehmen.

Förderungen und Zuschüsse.
Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes sind für Gebäude in Baden-Württemberg Förderungen des Landes vorgesehen. Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude werden hingegen nicht gefördert. Da der Sanierungsfahrplan auch entsprechend der Vorgaben der BAFA "Vor-Ort-Beratung" erfüllt werden kann, können auch hierüber BAFA-Förderungen in Anspruch genommen werden: Eigentümer erhalten so einen maximalen Zuschuss zu den Kosten für einen Sanierungsfahrplan von maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Mehr Informationen zu Förderungen und Zuschüssen finden Sie auf der Webseite der L-Bank

Das Muster eines Sanierungsfahrplans finden Sie hier zum Download
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HD-HAUSTECHNIK erstellt Ihren individuellen Sanierungsfahrplan. Ralf Hops, Geschäftsführer der HD-HAUSTECHNIK GmbH ist zertifizierter Gebäude-Energieberater und verfügt über die erforderliche Zusatzqualifikation "Grundkompetenz Sanierungsfahrplan". Vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin bei Ihnen vor Ort.
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Bildquellen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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